Am 28.11. stehen in der 2. Mitgliederversammlung für 2025 die Wahlen für den Vorstand, den Präsidenten/ die Präsidentin und den Vizepräsidenten/ die Vizepräsidentin, den Vertreter/ die Vertreterin der AKS beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW und der folgenden Ausschüsse an: Schlichtungsausschuss, Ehrenausschuss, Aus- und Weiterbildungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss und Wettbewerbsausschuss.
Folgende Termine zu den Kammerwahlen sollten Sie sich merken:
Wählerliste
Die Wählerliste, in der sämtliche wahlberechtigte AKS-Mitglieder eingetragen sind, liegt ab dem 28.10.2025 in der AKS-Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Wahltermin
Die Wahlen finden in der 2. Mitgliederversammlung statt am Fr, 28.11.2025, 16 Uhr
Ort: Sportcampus Saar, Hermann-Neuberger-Straße, 66123 Saarbrücken, Gebäude 2, Raum 20
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen dem Wahlausschuss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahltages schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Jahr ist Fristende der 28.10.2025. Für die Wahl des Vorstandes müssen die Bewerber:innen getrennt nach Fachrichtung und Tätigkeitsart aufgeführt werden.
Nur AKS-Mitglieder dürfen Wahlvorschläge einreichen. Um auf die Liste der Kandidaten zu gelangen, brauchen diese von mindestens 10 wahlberechtigten Mitgliedern Unterschriften. Dabei ist zu vermerken, dass die Bewerber:innen der Aufnahme in die Wahlvorschläge zustimmen. Das Prozedere gilt für alle zu wählenden Gremien.
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, die Stimmen in den entsprechenden Kammergruppensitzungen zu sammeln und anschließend in der Geschäftsstelle abzugeben. Das ist aber nicht obligatorisch. Jeder Interessent/ Jede Interessentin kann die Unterschriften auch losgelöst von der Sitzung zusammentragen. In der Geschäftsstelle gibt es Vordrucke zum Sammeln der Unterschriften. Sprechen Sie uns gerne an:
T. 0681 954410, Mail info@aksaarland.de.
Text: Kim Ahrend