Am 28. November wird gewählt! Turnusmäßig stehen die Wahlen des Vorstandes, der Kammergruppenvorsitzenden und der Ausschüsse an. Hier stellen wir Ihnen die zu wählenden Gremien kurz vor.
Vorstand
1 Präsident:in, 1 Vizepräsident:in, 6 weitere Mitglieder; insgesamt 5 Personen der Fachrichtung Architektur und jeweils eine Person der Fachrichtung Innenarchitektur, der Fachrichtung Landschaftsarchitektur und der Fachrichtung Stadtplanung
Der Vorstand der Architektenkammer des Saarlandes wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer. Der Vorsitz des Vorstandes – der/die Präsident:in, im Verhinderungsfalle der/die Vizepräsident:in – vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich (ausführliches Porträt s. DAB 07/08-25).
Kammergruppen
6 Kammergruppen, jeweils 1 Vorsitzende:r und Stellvertreter:in
Entsprechend der Verwaltungskreiseinteilung des Saarlandes werden Kammergruppen gebildet. Diese müssen mindestens einmal jährlich zusammentreten. Die Vorsitzenden der Kammergruppen und deren Stellvertreter:innen werden von den Kammergruppenmitgliedern für die Dauer der Amtszeit des jeweiligen AKS-Vorstandes gewählt (ausführliches Porträt s. DAB 09-25).
Rechnungsprüfungsausschuss
3 Mitglieder und 3 Stellvertreter:innen
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er prüft die Jahresrechnung der Architektenkammer und berichtet darüber in der jährlichen Mitgliederversammlung.
Wahlausschuss
3 Mitglieder
Der Wahlausschuss leitet die Vorbereitungen und die Durchführung der Wahlen. Er besteht aus 3 Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter:in zu wählen. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den/die Wahlleiter:in, dessen/deren Stellvertreter:in und eine/n Schriftführer:in.
Schlichtungsausschuss
1 Vorsitzende:r und 1 Stellvertreter:in mit Befähigung zum Richteramt und 4 Beisitzende (Kammermitglieder)
Der Schlichtungsausschuss hilft, Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, gütlich beizulegen. Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses werden für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes von der AKS-Mitgliederversammlung gewählt (ausführliches Porträt siehe DAB 01-22).
Wettbewerbsausschuss
max. 7 Mitglieder aus möglichst allen Fachrichtungen
Ein gesetzlicher Auftrag der AKS lautet „die Ausloberinnen und Auslober bei der Durchführung von Wettbewerben zu unterstützen” (s. Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz – SAIG). Der von der Mitgliederversammlung für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes gewählte Wettbewerbsausschuss steht Auftraggebern bei der Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens beratend zur Verfügung und unterstützt die Teilnehmenden bei regelkonformen Verfahren nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (ausführliches Porträt s. DAB 05-23).
Ausschuss für Aus- und Weiterbildung
max. 7 Mitglieder aus möglichst allen Fachrichtungen
Es gehört zu den Berufspflichten der Mitglieder sich beruflich fortzubilden und die berufliche Fortbildung der Mitarbeitenden zu fördern. Die AKS unterstützt ihre Mitglieder dabei durch das Angebot eines vielseitigen Weiterbildungsprogramms. Der Ausschuss für Aus- und Weiterbildung bereitet Angelegenheiten der Weiterbildung für die Kammer und insbesondere den Vorstand vor. Er begleitet die Arbeit der Geschäftsstelle und gibt wichtigen Input. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Ausschusses für Aus- und Weiterbildung für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes.
Ehrenausschuss
1 Vorsitzende:r und 1 Stellvertreter:in mit Befähigung zum Richteramt und 8 Beisitzende (Kammermitglieder)
Der Ehrenausschuss ahndet Kammermitglieder, die ihre Berufspflichten schuldhaft verletzen. Die Mitglieder des Ehrenausschusses werden für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes von der AKS-Mitgliederversammlung gewählt (ausführliches Porträt s. DAB 03-23).
Vertreter:in Versorgungswerk
1 Vertreter:in
Mitglieder der AKS werden automatisch Pflichtmitglieder des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW. Die AKS-Mitgliederversammlung wählt eine/n Vertreter:in für den Aufsichtsrat des Versorgungswerks.