Architektenleistungen sollten stets im Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so lässt sich verhindern, dass sich ein Auf-
traggeber durch die Auswahl des billigsten Angebotes schlechte Planung einkauft. Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1. Januar 2021. Dieser Leitfaden der Bundesarchitektenkammer bietet konkrete Vorschläge und Vorlagen, die als Grundlage für ein Verfahren genutzt werden können.