Mit dem Studium der Architektur/Innenarchitektur/Landschaftsarchitektur/Stadtplanung ist ein wichtiger Lebensabschnitt erfolgreich abgeschlossen worden. Jetzt ist die Entscheidung über den weiteren Berufsweg zu treffen.
Zunächst einige wichtige Hinweise zum Start ins Berufspraktikum!
Der
Beginn Ihres Berufspraktikums, sofern er unter Aufsicht eines Architekten/ einer Architektin erfolgt, ist dem Ausbilder/ der Ausbilderin
vor Aufnahme
schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. ACHTUNG: Das Berufspraktikum in der Fachrichtung Architektur beginnt erst mit dem Zugang der vollständigen Anzeige. Der Beginn der Tätigkeit soll auch der AKS angezeigt werden. Verwenden Sie hierfür bitte das entsprechende
Anzeigeformular.
Sind die Eintragungsvoraussetzungen gemäß § 4 SAIG erfüllt, steht einem Antrag auf Eintragung in die Architektenliste grundsätzlich nichts mehr im Wege. Hierfür ist das
Antragsformular sowie die darin genannten weiteren Unterlagen einzureichen. Ergänzende Vorlagen zu den geforderten Nachweisen sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie im nachfolgenden Download-Bereich. Die Einreichung des Antrags ist sowohl auf schriftlichem als auch auf elektronischem Wege möglich.
Über die Aufnahme in die Architektenliste, das Gesellschaftsverzeichnis und das Auswärtigenverzeichnis entscheidet der Eintragungsausschuss. Dieser entscheidet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden. Einzelheiten hierzu regelt § 18 des
Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes SAIG . Zur Zusammensetzung und den Aufgaben des Eintragungsausschusses möchten wir Interessierte noch auf einen hierzu kürzlich im DAB erschienen Artikel hinweisen, den Sie hier finden.
Zum Thema Kammerfähigkeit von
Dualen Studiengängen / Fernstudiengängen beachten Sie bitte
unsere aktuellen Hinweise.
Gute Gründe für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer des Saarlandes finden Sie
hier.
Ein besonderer Service der AKS ist für alle Interessierten die Stellenbörse, die Sie unter dem Punkt
Service finden können.
Die im Text genannten Verweise auf das SAIG (Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz) beziehen sich auf die gültige Fassung.
Im nachfolgenden Download-Bereich finden Sie nochmals eine Auflistung aller relevanten Antragsformulare und Informationsblätter.