Seminar Asbest & Gefahrstoffe in Gebäuden erkennen, bewerten und beurteilen

Seminar Asbest & Gefahrstoffe in Gebäuden erkennen, bewerten und beurteilen

 

 

22.10.2024 I 9 – 16 Uhr

Asbest & Gefahrstoffe in Gebäuden erkennen, bewerten und beurteilen

– Vorsicht Fallstrick: Haftungsfalle für Gebäude vor 1995?

Anmeldeschluss 07.10.2024

 

Inhalt u. a.:

Thema Asbest

Im April 2020 wurde vom Umweltbundesamt (UBA), Bundesamt für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

die „Leitlinie für Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“

herausgegeben.

Danach ist der Veranlasser (Mieter bzw. Nutzer, Pächter oder Eigentümer) von

Renovierungen/Sanierungen von Gebäuden gehalten, die bestehende Bausubstanz auf das

Vorhandensein von Asbest unterhalb von Tapeten in Spachtelmassen oder Innenputzen

unterhalb von Fliesen und Platten an Wänden und Böden und unterhalb von Bodenbelägen

feststellen zu lassen: diese Befunde sind vorzunehmen, bevor der Handwerker mit dem

Rückbau von Beschichtungen, Wandbekleidungen oder Bodenbelägen beginnt. Ohne solche

Erkenntnisse müssen Schutzvorkehren nach der TRGS 519 ergriffen werden. Auf solche

Maßnahmen kann nur verzichtet werden, wenn der Nachweis vorliegt, daß keine Asbestfasern

zu erwarten sind/freigelegt werden.

Zum Thema Gefahrstoffe in Gebäuden aus dem Bestand

Solche vorgenannten Szenarien der Erkundung von Asbest sind dem Grundsatz nach

übertragbar auf die Frage nach Gefahrstoffen anderer Art wie z.B. Blei in alten Lackierungen

(Fenster, Türen, Fassadenbauteile aus Holz oder Metall, Dioxine in PVC, Formaldehyd in

Holzspanplatten und polycyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in schwarzen,

bituminösen Klebern von Parkett.

Zum Baurecht

Daher ist der Bauherr/Auftraggeber über das Vorhandensein asbesthaltiger Bauprodukte

und/oder Gefahrstoffe derartiger Gebäude oder Innenräume durch den Handwerker zu

befragen und nach §6 und/oder §15 der Gefahrstoffverordnung auch zur Auskunft verpflichtet.

Andernfalls sollte eine Probenentnahme an den betroffenen Oberflächen zum Nachweis auf

das Vorkommen von Gefahrstoffen in den Baustoffen über eine Materialprüfanstalt empfohlen

werden. Achtung: nur Bedenken anmelden wird nicht reichen!

Nach der Landesbauordnung hat der Gebäudeeigentümer dafür Sorge zu tragen, daß seine

baulichen Anlagen so errichtet, geändert und instandgehalten werden, daß die öffentliche

Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen

nicht gefährdet werden!

Ergänzungsband VOB 2023 neue Norm: ATV DIN 18 448 „Schadstoffsanierungsarbeiten“,

Stand 09/2023 und neue Gefahrstoffverordnung.

Die vorgenannten Regelwerke sollten ernst genommen werden, da bei Nichtbeachten wegen

der kanzerogenen Gefahrstoffe empfindliche Sanktionen drohen wie z.B. Bußgelder,

Einhausung der betroffenen Bereiche und Reinigen

Referent: Dipl.-Ing. Hans Joachim Rolof, ö.b.u.v. Sachverständiger, Koblenz

Teilnahmegebühr: 150,– €;Student:in/Berufspraktikant:in   75 €  

8 Punkte lt. AKS-Fortbildungsordnung

 

Rubrik: Koordination und Überwachung

22.10.2024

09.00 bis 16.00 Uhr

Akademie der Architektenkammer des Saarlandes

Neumarkt 11

Saarbrücken

8 Fortbildungspunkte

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