16.06.2025 I 9 – 16 Uhr
Bauen im Bestand – Folgen des Gebäudeenergiegesetzes und Möglichkeiten der Förderung
Anmeldeschluss: 02.06.2025
Im Lichte gestiegener Energiekosten konzentrieren sich vielerorts Aktivitäten zur Reduktion der Energieverbräuche. Sollen weiterhin die ehrgeizigen Ziele zur Reduktion klimaschädigender Einflüsse und die Realisierung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 in Deutschland erreicht werden, müssen sich Aktivitäten zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen im Bausektor verstärkt auf den Gebäudebestand konzentrieren. Vorausgesetzt wird hierzu eine ingenieurmäßige Analyse der Energieumsätze durch thermische Konditionierung und Beleuchtung aber auch der Energien, die in den Baustoffen gebunden sind.
Angesichts eines zusätzlich großen Wohnungsbedarfs in den Städten konzentrieren sich die Bemühungen (neben dem Neubau) auf die „Reaktivierung“ bestehender Gebäude, sofern diese eine entsprechende Restnutzungsdauer und das technische, gestalterische und wirtschaftliche Potential für den Erhalt aufweisen; bei weitem ist durchaus nicht jede energetische Maßnahme auch wirtschaftlich sinnvoll. Es gilt hierbei ganzheitliche Betrachtungen anzustellen, da ein nicht unwesentlicher Energieaufwand bereits in den Baustoffen selbst gebunden ist und bei einem Rückbau i.d.R. nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird. Diese Fragestellungen sind nicht nur für die bereits verbauten Materialien, sondern auch für neue Baustoffe in bestehenden Gebäuden relevant.
Hier besteht ein großer Handlungsbedarf, existieren aber auch vielfältige Herausforderungen, da sich die Planung an bestehende Gegebenheiten gestalterisch als auch technisch anpassen muss, ohne sich zu unterwerfen.
Das Seminar erläutert die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 und der neuen „Bundesförderung effizienter Gebäude“ (BEG). Neben den energetischen Folgen werden auch die feuchteschutztechnischen Konsequenzen erläutert.
Inhalte: Bedingte Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für das Bauen im Bestand, Einbau neuer Heizungen und Einhaltung der Anforderungen an den Pflichtanteil Erneuerbarer Energien, Nutzungsänderungen, Ausnahmen und Befreiungen, Erweiterungen und Ausbau bestehender Gebäude, Energieausweise I Energetische Anforderungen und Förderungen durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ I Einzelförderungen insbesondere mit dem Sonderfall „Innendämmung“
I Effizienzhausförderungen I Wärmebrücken im Altbau, Möglichkeiten zur Minimierung - energetische und feuchteschutztechnische Konsequenzen
Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover
8 Punkte lt. AKS-Fortbildungsordnung
Teilnahmegebühr: 150 € ; Student:in/Berufspraktikant:in 75 €
Veranstaltungsort: Akademie der Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11 in Saarbrücken
16.06.2025
09.00 bis 16.00 Uhr
Akademie der Architektenkammer des Saarlandes
Neumarkt 11
Saarbrücken
8 Fortbildungspunkte