Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) vertritt derzeit die Interessen von rund 1.100 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Die der AKS vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben sind in § 10 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) aufgeführt:
- die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu vertreten,
- die Architektenliste, das Auswärtigenverzeichnis nach § 2 Absatz 5 Satz 1 und das Gesellschaftsverzeichnis nach § 7 Absatz 1 Satz 1 zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen,
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,
- die Behörden und Gerichte durch Vorschläge und Stellungnahmen oder in sonstiger Weise zu unterstützen,
- auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
- die Berufsangehörigen in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
- die Einhaltung der Obliegenheiten nach § 46 und der Berufspflichten nach § 47 zu überwachen,
- die Ausloberinnen und Auslober bei der Durchführung von Wettbewerben zu unterstützen,
- die Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer des Saarlandes, den Architektenkammern anderer Bundesländer und den Berufsverbänden zu pflegen und zu fördern.