Die Folgen des Klimawandels wie Starkregen, Überflutungen, Dürren und Hitzewellen nehmen zu und werden immer deutlicher. Nachhaltige Gebäude und „grüne“ Städte sind Lösungen für mehr Klimaschutz! Bei uns finden Sie die Expert:innen für eine zukunftsfähige gebaute Umwelt.
Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der alle Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen und Stadtplaner:innen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Saarland angehören. Die AKS ist die älteste der 16 Länderarchitektenkammern, sie wurde 1948 gegründet. Sie vertritt die Berufsinteressen von etwa 1200 saarländischen Architektinnen und Architekten.
Die der AKS vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben sind in § 10 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) aufgeführt:
- die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu vertreten,
- die Architektenliste, das Auswärtigenverzeichnis nach § 2 Absatz 5 Satz 1 und das Gesellschaftsverzeichnis nach § 7 Absatz 1 Satz 1 zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen,
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,
- die Behörden und Gerichte durch Vorschläge und Stellungnahmen oder in sonstiger Weise zu unterstützen,
- auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
- die Berufsangehörigen in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
- die Einhaltung der Obliegenheiten nach § 46 und der Berufspflichten nach § 47 zu überwachen,
- die Ausloberinnen und Auslober bei der Durchführung von Wettbewerben zu unterstützen,
- die Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer des Saarlandes, den Architektenkammern anderer Bundesländer und den Berufsverbänden zu pflegen und zu fördern.